Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen




Garantie



Wir garantieren die Echtheit der von uns verkauften Postwertzeichen und verpflichten uns, dem Käufer, falls dieser innerhalb eines Jahres den Nachweis der Fälschung erbringt, nach unserem Ermessen entweder den bezahlten Kaufpreis zu erstatten oder ein Ersatzstück zu liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Auf Wunsch versehen wir die besseren Marken mit unserem Garantiestempel.




Eigentumsrecht



Unsere Sendungen sind Kommissionsware und anvertrautes Gut. Das Eigentumsrecht der Ware geht erst nach vollständiger Zahlung derselben an den Käufer über.


Erfüllungsort



Ist für Lieferung und Zahlung Bern.

 


Versicherung



Sämtliche von der Firma Zumstein & Cie, Bern, abgehenden und an diese Firma gerichteten Sendungen sind versichert bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 10'000.--, wenn solche gut verpackt, eingeschrieben der Post zur Weiterbeförderung übergeben werden und die Verpackung den postamtlichen Vorschriften entspricht.


Bestellung und Auswahlen



Wir bitten, Auswahlen und Auswahlsendungen, wenn nichts anderes angegeben ist, innert 14 Tagen abzurechnen.


Zahlungskonditionen



Unsere Preise verstehen sich ausschliesslich in Schweizer Währung. Zahlbar innert 30 Tagen netto. Bei Bestellungen unter CHF 20.- müssen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 5.- berechnen.


Neuheiten



Der Neuheitenabonnent verpflichtet sich zur Abnahme aller im Rahmen seines Neuheitenabonnements abonnierten Marken. Falsch gelieferte oder defekte Marken tauschen wir innerhalb von 14 Tagen um. Spätere Rücksendungen oder Rücksendungen aus einem anderen Grund können wir nicht mehr akzeptieren. Abonnenten, deren Konto genügendes Guthaben aufweist, und Bestellungen mit Vorauskassa erhalten 5% Skonto. Zahlbar innert 30 Tagen netto.

Kündigung Neuheitenabonnement: ist auf 60 Tage möglich muss aber schriftlich erfolgen.


Kataloge



Die Netto-Staffelpreise verstehen sich nur bei Bezug auf einmal. Zahlungsbedingung: 30 Tage netto. Bei Ausbleiben der Versandvorschriften erfolgt die Lieferung in der von uns als zweckmässig erachteten Weise unter Ablehnung allfälliger späterer Einwände.

Zumstein-Kataloge werden nicht in Kommission geliefert.

Mit der Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Abnehmer, die Kataloge im Detailhandel nur zu dem vom Verlag festgesetzten Detailverkaufspreis, ohne jeden Rabatt oder jede Prämie abzugeben und den Erstverkaufstag einzuhalten. Grossisten müssen ihre Detaillisten zu den gleichen Bedingungen verpflichten.